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   BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 580/01   

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https://dejure.org/2002,45594
BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 580/01 (https://dejure.org/2002,45594)
BAG, Entscheidung vom 16.10.2002 - 4 AZR 580/01 (https://dejure.org/2002,45594)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 4 AZR 580/01 (https://dejure.org/2002,45594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsvertrag mit tarifgebundenem Arbeitgeber - Vereinbarung der Geltung des jeweils gültigen Tarifvertrages - "Tarifwechselklausel" und Gleichstellungsabrede - Bindung des Arbeitgebers bei Abschluss des Arbeitsvertrages - Anwendbarkeit der Normen anderer Tarifverträge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 580/01
    Eine solche Bezugnahme kann, wenn sie eine Gleichstellungsabrede darstellt, nicht als Tarifwechsei- oder Transformationsklausel oder sogenannte große dynamische Verweisungsklausel verstanden werden, nach der das für den jeweiligen Arbeitgeber einschlägige Tarifwerk gelten solle (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299 f.; 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177).

    Soll die Möglichkeit eröffnet wer den, daß das Arbeitsverhältnis jeweils den Tarifverträgen in jeweils gültiger Fassung unterliegt, die für den Betrieb oder Betriebsteil jeweils unmittelbar und zwingend gelten, so kann dies nur in einer sogenannten "Tarifwechselklausel" im Arbeitsvertrag vereinbart werden (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 3 0 0 1).

  • BAG, 02.04.1958 - 4 AZR 443/55

    Partner eines Arbeitsvertrages - Vergütung für bestimmte Leistung - Tarifordnung

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 580/01
    Wollte die Beklagte aber nur eine Verpflichtung erfüllen, ist für eine betriebliche Übung kein Raum (vgl. zur irrtümlichen Annahme einer Leistungspflicht zB BAG 2. April 1958 - 4 AZR 443/55 - BAGE 6, 59).
  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 580/01
    Der Senat hat durch Urteil vom 26. September 2001 (- 4 AZR 544/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 21 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 19, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) entschieden, daß eine dynamische Bezugnahme auf die einschlägigen Tarifverträge in einem vom tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Vertrag typischerweise eine Gleichstellungsabrede ist.
  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 580/01
    Die Gleichstellung ersetzt nur die fehlende Tarifgebundenheit hin sichtlich des in Bezug genommenen Tarifvertrages, an den der alte Arbeitgeber gebunden war; sie wirkt aber nur im Geltungsbereich des in Bezug genommenen Tarifvertrages (Senat 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00- BAGE 97, 107, 124).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 580/01
    Parallelsache zu Senat 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 - zur Veröffent lichung vorgesehen .
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 580/01
    Eine solche Bezugnahme kann, wenn sie eine Gleichstellungsabrede darstellt, nicht als Tarifwechsei- oder Transformationsklausel oder sogenannte große dynamische Verweisungsklausel verstanden werden, nach der das für den jeweiligen Arbeitgeber einschlägige Tarifwerk gelten solle (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299 f.; 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177).
  • LAG Sachsen, 29.06.2001 - 3 Sa 907/00
    Auszug aus BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 580/01
    Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 16. Oktober 2002 durch den Richter am Bundesarbeitsgericht Bott als Vorsitzenden, die Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Friedrich und Dr. Wolter, die ehren amtlichen Richter Kiefer und Münter für Recht erkannt: 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2001 - 3 Sa 907/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

    Das Schriftstück ist von dem Regionaldirektor der Region Ost, dem Direktor Hotel M D und "i.V." für "F M Betriebsratsvorsitzender (Kläger im Verfahren - 4 AZR 580/01 -)" von dem "Betriebsrat" J S unterschrieben.
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